Wir erledigen für Sie mit hoher Fachkompetenz nach den Richtlinien der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) und nach § 6, Nr. 3, StBerG.:
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Anlagenbuchführung:
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Verwaltung Ihres Anlagevermögens. Führung eines Anlagenbuches, einschließlich Abschreibungslisten, Investitionsstatistiken und –planungen.
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Finanzbuchhaltung:
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Sortieren und Ordnen Ihrer Belege, deren Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit und Verarbeitung mittels moderner datevkompatibeler Software, incl. Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Die Arbeiten können auf
Wunsch auch in Ihrem Haus durchgeführt werden. Ausdruck der Umsatzsteuervoranmeldungen unter Berücksichtigung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sowie betriebswirtschaftlicher Auswertungen nach Ihren
Wünschen und Vorgaben.
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Die Kontakte mit Steuerberatern machen auch ein Rundum-Paket, einschließlich Jahresabschluss und Steuererklärung möglich
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Kontenabstimmung:
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Wir stimmen auch einfach nur Konten ab, wenn Sie bei Jahresabschlüssen oder aus anderen Gründen Unterkapazität haben.
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Debitorenbuchhaltung:
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Fakturierung sowie Überwachung der Zahlungseingänge und Bearbeitung des aussergerichtlichen Mahnverkehrs.
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Kreditorenbuchhaltung:
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Bearbeitung der Kreditorenbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Zahlungsvorschlagslisten, zahlungsbezogener Schriftverkehr mit Lieferanten.
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Statistiken:
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Bearbeitung gesetzlicher Statistiken sowie Führung aussagefähiger innerbetrieblicher Statistiken nach Ihren Wünschen und oder unseren Vorschlägen. Auch als Diagramme.
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