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Wir erledigen für Sie mit hoher Fachkompetenz nach den Richtlinien der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) und nach § 6, Nr. 3, StBerG.:

 

Anlagenbuchführung:

Verwaltung Ihres Anlagevermögens. Führung eines Anlagenbuches, einschließlich  Abschreibungslisten, Investitionsstatistiken und –planungen.
 

Finanzbuchhaltung:

Sortieren und Ordnen Ihrer Belege, deren Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit und Verarbeitung mittels moderner datevkompatibeler Software, incl. Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Die Arbeiten können auf Wunsch auch in Ihrem Haus durchgeführt werden. Ausdruck der Umsatzsteuervoranmeldungen unter Berücksichtigung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sowie betriebswirtschaftlicher Auswertungen nach Ihren Wünschen und Vorgaben.

 

Die Kontakte mit Steuerberatern machen auch ein Rundum-Paket, einschließlich Jahresabschluss und Steuererklärung möglich

 

Kontenabstimmung:

Wir stimmen auch einfach nur Konten ab, wenn Sie bei Jahresabschlüssen oder aus anderen Gründen Unterkapazität haben.
 

Debitorenbuchhaltung:

Fakturierung sowie Überwachung der Zahlungseingänge und Bearbeitung des aussergerichtlichen Mahnverkehrs.
 

Kreditorenbuchhaltung:

Bearbeitung der Kreditorenbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Zahlungsvorschlagslisten, zahlungsbezogener Schriftverkehr mit Lieferanten.
 

Statistiken:

Bearbeitung gesetzlicher Statistiken sowie Führung aussagefähiger innerbetrieblicher Statistiken nach Ihren Wünschen und oder unseren Vorschlägen. Auch als Diagramme.